Programmziel
Dieses Programm bietet ehemaligen Stipendiatinnen und Stipendiaten die Möglichkeit, als Teil des weltweiten DAAD-Alumninetzwerks Forschungs- oder Arbeitsvorhaben in Deutschland zu realisieren und Kontakte aufrecht zu erhalten. Die Stipendien werden aus Mitteln des Auswärtigen Amts finanziert.
Wer kann sich bewerben?
Sie können sich bewerben, wenn Sie ehemalige/r
- Forschungs- oder Studienstipendiat/in des DAAD sind und mehr als sechs Monate aus Mitteln des Auswärtigen Amtes oder in einem mit Mitteln des Auswärtigen Amtes kofinanzierten Programm gefördert wurden
oder - DDR-Stipendiat/in sind und mindestens ein Jahr in Deutschland studiert haben.
Was wird gefördert?
Gefördert werden
- Forschungs- und Arbeitsvorhaben an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen in Deutschland.
- Arbeitsaufenthalte an einer Institution aus Wirtschaft, Verwaltung, Kultur oder Medien für ehemalige Stipendiatinnen und Stipendiaten, die außerhalb des Wissenschaftsbereichs tätig sind.
Eine Förderung kann nur einmal innerhalb von drei Jahren in Anspruch genommen werden.
Dauer der Förderung
- Gefördert werden 1 bis 3 Monate. Bitte geben Sie bei Ihrer Bewerbung die von Ihnen gewünschte Förderdauer an. Die Förderdauer wird dann im Rahmen des Auswahlverfahrens von einer Auswahlkommission festgelegt. Die Kommission berücksichtigt dabei Ihre Arbeitsplanung.
- Das Stipendium ist nicht verlängerbar.
Stipendienleistungen
- Monatliche Stipendienrate in Höhe von
2.000 Euro für Assistenzen, Assistenzprofessorinnen und -professoren und Dozierende
2.150 Euro für Professorinnen und Professoren
Die Stipendienrate für ehemalige Geförderte, die außerhalb des Wissenschaftsbereichs tätig sind, richtet sich nach ihrer Qualifizierung und wird analog zu den o.g. Raten festgelegt. - Eine Reisekostenpauschale, sofern die Kosten nicht vom Heimatland oder anderer Seite getragen werden.
- Bei Vorliegen einer Behinderung oder chronischen Erkrankung: auf Antrag ggf. Zuschuss zu auslandsbedingten, begründeten Mehrkosten, die erforderlich sind, um das Vorhaben in Deutschland realisieren zu können und die von dritter Seite nicht übernommen werden; ob und in welcher Höhe ein Zuschuss gezahlt wird, wird individuell geprüft und festgelegt. Siehe auch die wichtigen Stipendienhinweise / Abschnitt F, Punkt 8.
Auswahl
Über die Bewerbungen entscheidet eine unabhängige Auswahlkommission.
Zentrale Auswahlkriterien sind:
- Die wissenschaftlichen Leistungen und gegebenenfalls Publikationen, die im Lebenslauf und einer Publikationsliste zu dokumentieren sind
- Ein überzeugendes und gut geplantes Forschungs- oder Arbeitsvorhaben
- Bei Arbeitsvorhaben außerhalb der Wissenschaft wird insbesondere bewertet:
- Hat der Deutschlandaufenthalt nachhaltige Effekte für die berufliche Tätigkeit?
- Sind Multiplikatoreneffekte, zum Beispiel durch geplante Publikationen, zu erwarten?
- Stärkt der Deutschlandaufenthalt bestehende Kooperationen?
Weitere Informationen zum Auswahlverfahren finden Sie in den Wichtigen Stipendienhinweisen unter Abschnitt E.